UWS-Geschaeftsbericht-Nachhaltigkeitsbericht-25 - Flipbook - Page 92
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Bereich Umwelt B4, C4
Verschmutzung von Luft, Wasser
und Boden | Abs. 32
Die UWS Ulm ist als kommunales Wohnungsunternehmen nicht in einem produzierenden
Gewerbe tätig und unterliegt daher keinen
spezi昀椀schen gesetzlichen Meldep昀氀ichten hinsichtlich Schadstoffemissionen in Luft, Wasser
oder Boden im Sinne industrieller Emissionen.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des eigenen
Wohnungsbestands entstehen keine meldep昀氀ichtigen Emissionen von Schadstoffen. Die
durch den Energieverbrauch der Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen werden im
Abschnitt B3 offengelegt.
Bei Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen werden die einschlägigen gesetzlichen
Umweltvorschriften (u. a. Bau- und Umweltrecht, Kreislaufwirtschaftsgesetz) eingehalten.
In Ausschreibungen und Vertragsbedingungen
werden die Auftragnehmer zur Einhaltung aller relevanten Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben verp昀氀ichtet.
Somit liegen im Berichtsjahr keine meldep昀氀ichtigen Schadstoffemissionen vor.
Klimarisiken und Klimaanpassung | Abs. 57, 58
Analyse klimabezogener Risiken
Im Berichtsjahr hat die UWS die klimabezogenen Risiken und Chancen auf Basis einer Szenarioanalyse systematisch betrachtet. Ziel ist es, die potenziellen Auswirkungen physischer Klimaveränderungen sowie regulatorischer und marktbezogener Übergangsrisiken frühzeitig zu
erkennen und in strategische Entscheidungen einzubeziehen.
Die Analyse orientiert sich an anerkannten Klimaszenarien (IPCC RCP2.6 und RCP8.5)
und berücksichtigt unterschiedliche Zeithorizonte:
Kurzfristig: bis 2030
mittelfristig: bis 2050
langfristig: bis 2100
Die Bewertung der standortbezogenen Risiken erfolgt mit öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Datenquellen (u. a. Deutscher Wetterdienst, GERICS, WWF Water Risk Filter) mit Bezug
auf den Stadtkreis Ulm. Neben dem eigenen Gebäudebestand wurden auch Auswirkungen
entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette qualitativ berücksichtigt.