UWS-Geschaeftsbericht-Nachhaltigkeitsbericht-25 - Flipbook - Page 108
10 8
Bereich Governance C9, B11
Geschlechtervielfalt in den
Leitungsorganen | Abs. 65
Gemäß den Anforderungen des VSME-Zusatzmoduls gibt das Unternehmen das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter im Leitungsorgan an. Für Wohnungsunternehmen bezieht
sich diese Angabe auf die Ebene des Geschäftsführers und die darunterliegenden Abteilungsleitungen.
Im Berichtsjahr 2025 setzten sich die Leitungsorgane der UWS aus insgesamt 3 Mitgliedern
zusammen. Davon waren 2 weiblich (67%)
und 1 männlich (33 %). Dies entspricht einem
Frauen-zu-Männer-Verhältnis von 2.
Im Vorjahr 2024 lag der Anteil weiblicher Geschäftsleitungsmitglieder bei 67 % (2 von 3),
der Anteil männlicher Geschäftsleitungsmitglieder bei 33% (1 von 3). Dies entspricht einem Frauen-zu-Männer-Verhältnis von 2.
Die Zusammensetzung der Leitungsebene erfolgt auf Grundlage fachlicher Quali昀椀kation,
beru昀氀icher Erfahrung und persönlicher Eignung. Die Förderung von Chancengleichheit
und Diversität ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Ziel ist es,
bei zukünftigen Besetzungen die Vielfalt in den
Leitungsorganen weiter zu stärken und unterschiedliche Perspektiven in strategische Entscheidungsprozesse einzubringen.
Verurteilungen und Geldstrafen wegen
Korruption und Bestechung | Abs. 43
Im Berichtsjahr 2025 lagen keine bestätigten
Fälle von Korruption oder Bestechung inner-
halb des Unternehmens vor. Es wurden weder
Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen noch gegen interne Richtlinien
festgestellt. Ebenso wurden keine Bußgelder,
Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen im
Zusammenhang mit Korruptions- oder Bestechungsdelikten gegen das Unternehmen oder
seine Mitarbeitenden verhängt.
Die UWS verfolgt eine klare Null-ToleranzPolitik gegenüber Korruption und unlauteren
Geschäftspraktiken. Integrität, Transparenz
und rechtskonformes Handeln sind zentrale
Grundsätze der Unternehmensführung und
integraler Bestandteil der bestehenden Organisations- und Kontrollstrukturen. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
und interner Regelungen.
Zur Prävention möglicher Verstöße bestehen
verbindliche interne Prozesse und Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der Vergabe,
Auftragsvergabe und Zusammenarbeit mit
Geschäftspartnern.
Entscheidungsprozesse
sind klar geregelt und folgen dem Vier-AugenPrinzip. Darüber hinaus sind Zuständigkeiten
und Kompetenzen im Rahmen der Organisationsstruktur eindeutig de昀椀niert.
Im Berichtsjahr wurden keine meldep昀氀ichtigen
Vorfälle registriert. Entsprechend waren keine
internen Untersuchungen, arbeitsrechtlichen
Maßnahmen oder strukturellen Anpassungen
erforderlich.