UWS-Geschaeftsbericht-Nachhaltigkeitsbericht-25 - Flipbook - Page 105
Bereich Umwelt B10
Arbeitskräfte – Entlohnung, Tarifverhandlung und Ausbildung | Abs. 42
Alle Beschäftigten der UWS erhalten ein Entgelt
mindestens in Höhe des in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohns. Die Vergütung
erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer entsprechend der tari昀氀ichen
Regelungen eingruppiert und oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns vergütet werden.
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt
gemäß der Entgeltordnung des TVöD-VKA auf
Basis der übertragenen Tätigkeiten und der
damit verbundenen Anforderungen an Quali昀椀kation, Verantwortung und Komplexität der
Aufgaben. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit (Tätigkeitsmerkmale), nicht die formale
Stellenbezeichnung. Innerhalb der jeweiligen
Entgeltgruppe erfolgt die Vergütungsentwicklung stufenweise entsprechend den tari昀氀ich
de昀椀nierten Erfahrungszeiten. Tari昀氀iche Anpassungen werden entsprechend den Verein-
barungen der Tarifparteien umgesetzt. Dieses
System gewährleistet Transparenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit der Vergütungsstruktur.
Das prozentuale Entgeltgefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten (Gender
Pay Gap), berechnet auf Basis des durchschnittlichen Bruttojahresentgelts, beträgt im Berichtsjahr 2025 -3,9 %.
Der prozentuale Anteil der Beschäftigten, die
von einem Tarifvertrag abgedeckt sind, beträgt
100 %, da sämtliche Arbeitsverhältnisse dem
TVöD-VKA unterliegen.
Im Berichtsjahr 2025 wurden die Beschäftigten umfassend geschult. Neben umfassenden
Schulungen im Rahmen der ERP-Umstellung
gab es 562 weitere Schulungsstunden, wovon
340 auf weibliche und 222 auf männliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ent昀椀elen.
Hinzu kommen fachbezogene online-Schulungen, die nicht separat erfasst werden.
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