UWS-Geschaeftsbericht-Nachhaltigkeitsbericht-25 - Flipbook - Page 104
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Bereich Umwelt B9, C7
Arbeitskräfte – Gesundheit und Sicherheit | Abs. 41
Im Berichtsjahr 2025 kam es im Unternehmen
zu insgesamt einem meldep昀氀ichtigen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Vorgaben.
Dieser wurde gemäß den internen Prozessen
dokumentiert, analysiert und – soweit erforderlich – der zuständigen Berufsgenossenschaft
gemeldet. Todesfälle oder besonders schwerwiegende Unfälle mit dauerhaften Beeinträchtigungen waren im Berichtszeitraum nicht zu
verzeichnen. Die Quote der meldep昀氀ichtigen
Arbeitsunfälle liegt im Berichtszeitraum bei 1,5.
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz unserer Beschäftigten haben für die UWS einen
hohen Stellenwert. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind fest in die betrieblichen Abläufe
integriert und werden regelmäßig überprüft.
Hierzu zählen unter anderem Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden, Schulungen
zu sicherheitsrelevanten Themen sowie die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Insbesondere im technischen Bereich und bei Außendiensttätigkeiten wird auf die konsequente
Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften geachtet.
Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeitsunfällen werden systematisch ausgewertet, um
potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu identi昀椀zieren und geeignete Präventionsmaßnahmen
abzuleiten. Ziel ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle kontinuierlich zu reduzieren und ein sicheres,
gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld für alle
Beschäftigten nachhaltig zu gewährleisten.
Scherwiegende negative Vorfälle im
Bereich der Menschenrechte | Abs. 62
Im Berichtsjahr 2025 sind unter den Arbeitskräften der UWS keine bestätigten Vorfälle im
Zusammenhang mit Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung oder
sonstigen menschenrechtlichen Verstößen bekannt geworden.
Ebenso sind dem Unternehmen keine bestätigten Vorfälle bekannt, die Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher oder Endnutzer
betreffen.
Vor dem Hintergrund der ausgebliebenen
Vorfälle waren keine Abhilfemaßnahmen erforderlich. Das Unternehmen überwacht die
Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der internen Verhaltensgrundsätze
kontinuierlich im Rahmen der bestehenden
Organisations- und Kontrollstrukturen.