UWS-Geschaeftsbericht-Nachhaltigkeitsbericht-25 - Flipbook - Page 102
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Bereich Umwelt B8, C5, C6
Die UWS setzt überwiegend auf unbefristete
Arbeitsverhältnisse. Der Anteil unbefristeter
Beschäftigungsverhältnisse beträgt 66 %, befristete Verträge bestehen in Höhe von 34 %.
kein eigenes Personal beschäftigten.
Die Gesellschaft fördert 昀氀exible Arbeitsmodelle. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten liegt bei
28 %. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
zu mobilem Arbeiten im Rahmen der betrieblichen Regelungen.
Zusätzliche Informationen für die eigene
Belegschaft – Menschenrechtspolitik und–
prozesse | Abs. 61
Die Personal昀氀uktuationsquote im Berichtsjahr
2025 beträgt 9,1%.
Die Personalstruktur ist geprägt durch eine
langfristige Betriebszugehörigkeit und eine stabile Altersstruktur. Das Durchschnittsalter der
Belegschaft beträgt 43,8 Jahre. Beschäftigte
unter 30 Jahren machen 19,1 %, Beschäftigte zwischen 30 und 50 Jahren 44,1 %, über
50 Jahre 36,8 % der Belegschaft aus.
Die UWS bildet kontinuierlich eigene Nachwuchskräfte aus. Zum 31.12.2025 befanden
sich 2 Auszubildende im Unternehmen.
Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der
Arbeitskräfte | Abs. 59, 60
Zum 31.12.2025 beträgt der Anteil weiblicher Führungskräfte auf der Führungs- und
Managementebene der UWS 67 %, der Anteil männlicher Führungskräfte 33 %. Zur
Führungs- und Managementebene zählen
die Geschäftsführung sowie die Abteilungsleitungen.
Im Berichtsjahr waren keine selbständigen
Personen ausschließlich für die UWS tätig, die
Im Jahr 2025 wurden keine Zeitarbeitskräfte
über Personaldienstleister eingesetzt.
Die UWS verfügt über verbindliche interne Regelungen und Verhaltensgrundsätze, die die
Achtung der Menschenrechte im Unternehmen sicherstellen. Diese Regelungen gelten
für alle Beschäftigten und Führungskräfte und
sind Bestandteil der unternehmensinternen
Organisations- und Führungsgrundsätze.
Die Regelungen umfassen insbesondere die
klare Ablehnung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Darüber hinaus
beinhalten sie Vorgaben zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung
sowie Regelungen zur Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits-, Gleichbehandlungs- und Arbeitsschutzrechts ist dabei
selbstverständlich.
Für die eigenen Arbeitskräfte besteht ein geregeltes Verfahren zur Meldung von Beschwerden oder möglichen Verstößen. Beschäftigte
können sich an ihre jeweiligen Vorgesetzten,
die Geschäftsführung oder den Betriebsrat
wenden. In begründeten Fällen ist auch die
Einschaltung einer whistleblower-Stelle möglich. Hinweise werden vertraulich behandelt
und im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen geprüft.