UWS-Geschaeftsbericht-24 09 - Flipbook - Seite 73
Bestätigungsvermerk – des Abschlussprüfers
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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Ge-
beinhaltet.
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
rung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen-
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
stehen.
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres-
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
abschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt
Entscheidungen von Adressaten beein昀氀ussen.
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
Während der Prüfung üben wir p昀氀ichtgemäßes Ermessen
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
hinaus
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen
und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
• identi昀椀zieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein-
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe-
stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzli-
richt aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
chen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichen-
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
de geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
erbringen zu können.
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine
lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-
des Jahresabschlusses und des Lageberichts
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftset-
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
zen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
Maßnahmen abzugeben.
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere