UWS-Nachhaltigkeitsbericht-2024 10 - Flipbook - Seite 7
Allgemeine Informationen BP1, BP2
Allgemeine Informationen
zum Nachhaltigkeitsbericht
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
Grundlagen
In unseren allgemeinen Offenlegungen erläutern wir den Umfang der Berichterstattung
und behandeln Governance-Themen gemäß
den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dazu gehören
Managementverantwortlichkeiten, Nachhaltigkeitsaufsicht, Anreizsysteme, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und das Management
von Nachhaltigkeitsrisiken.
Zudem stellen wir unsere Strategie, unser Geschäftsmodell, unsere Wertschöpfungskette
und die Interessen unserer Stakeholder dar –
stets im Zusammenhang mit unserer doppelten Wesentlichkeitsbewertung.
BP1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärung
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht behandelt das Geschäftsjahr 2024 und wurde für die
UWS und alle Tochtergesellschaften erstellt.
Beinhaltet ist die UWS Service GmbH, mit der
ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen
ist. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der CSRD wurde die
vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
berücksichtigt. Der Bericht greift zum Teil auf
die in den ESRS (ursprünglich ab 2026) vorhergesehenen Übergangsregelungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern
zurück. Von den Regelungen gemäß ESRS 2
§5d-e wurde nicht Gebrauch gemacht.
BP2 Angaben im Zusammenhang mit
spezifischen Umständen
Die im Bericht verwendeten Zeithorizonte entsprechen den Vorgaben der ESRS (ESRS 1 Abschnitt 6.4), wobei der kurzfristige Zeitraum
mit dem Berichtszeitraum von 1 Jahr de昀椀niert
ist, der mittelfristige Zeitraum von ≥ 1 Jahr bis
5 Jahre reicht und der langfristige Zeitraum
≥ 5 Jahre umfasst. Im vorliegenden Bericht
werden keine Schätzungen für Kennzahlen
zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verwendet. Die für die Energie
und THG-Bilanz verwendeten Parameter und
Erläuterungen dazu sind bei den jeweiligen
Bilanzen aufgeschlüsselt (siehe E1). Die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 basieren auf
Messwerten. Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum, sowie Fehler in vorangegangenen Berichten werden hier nicht
ausgewiesen, da durch die Umstellung auf
die Berichterstattung nach CSRD nur limitierte
Vergleichbarkeit zur vorhergehenden Berichterstattung gemäß DNK gegeben ist.
Es sind keine Nachhaltigkeitsinformationen
auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften in
der Nachhaltigkeitserklärung beinhaltet. Es
sind keine Informationen mittels Verweises im
Bericht enthalten (alle Verweise beziehen sich
ausschließlich auf die Inhalte der Nachhaltigkeitserklärung).
7