UWS-Nachhaltigkeitsbericht-2024 10 - Flipbook - Seite 49
Bereich Unternehmensführung G1-3, G1-4, G1-6
chende Maßnahmen geplant.
Risiken in Zusammenhang mit unseren Lieferanten werden im jährlichen Risikomanagementprozess aktualisiert und bewertet und
bei hohem Risiko anlassbezogen Maßnahmen
getroffen. Für eine transparente Auswahl von
Lieferanten besteht eine Vergaberichtlinie,
in welcher der Prozess der Ausschreibung
von Bauleistungen geregelt ist. P昀氀ichten und
Rechte des Auftragnehmers sowie der UWS
im Rahmen der Vertragserfüllung sind im jeweiligen Bauvertrag mit dem Lieferanten geregelt. Dort sind auch gesetzliche Standards im
Sinne sozialer Ziele (Verp昀氀ichtung zur Zahlung
des Mindestlohns an die Mitarbeiter des Lieferanten, Vorgaben bzgl. Taglohnarbeit und
Zeitarbeit) beinhaltet. Bei der Ausschreibung
selbst wird derzeit nicht explizit auf soziale
oder ökologische Ziele geachtet.
G1-3, G1-4 Verhinderung, Aufdeckung und Fälle von
Korruption und Bestechung
Die in ▶ G1-1 genannten Richtlinien und Kanäle dienen der Korruptionsprävention. Im
Berichtsjahr gab es keine Fälle von Korruption
oder Bestechung.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über alle bestehenden Betriebsvereinbarungen und auch die Compliance-Richtlinie
informiert und müssen diese zur Kenntnis
nehmen. Spezi昀椀sche Schulungen darüber hinaus haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.
Ziele & Parameter
Im Bereich der Unternehmensführung haben
wir ausschließlich positive Auswirkungen festgestellt, was die Wirksamkeit unserer oben
genannten Konzepte bestätigt. Dementsprechend ist unser derzeitiges Ziel der Erhalt des
Stauts Quo in Bezug auf die Kennzahlen in
G1 und wir setzen uns zum jetzigen Zeitpunkt
keine zusätzlichen Ziele zur weiteren Verbesserung unserer Auswirkungen im Bereich Unternehmensführung.
G1-6 Zahlungspraktiken
Bei Zahlungsbedingungen und auch in Bezug auf das Zahlungsziel von Rechnungen
unserer Auftragnehmer halten wir uns an die
von unseren Lieferanten gesetzten Zahlungsfristen. Für größere Aufträge werden in Absprache mit dem Auftragnehmer individuelle
Zahlungspläne vereinbart, die durch das Erreichen von Teilleistungen bedingt sind. Somit
bestehen im Unternehmen keine Standardzahlungsbedingungen. Aufgrund der Vielzahl an zu begleichenden Rechnungen und
deren Unterschiedlichkeiten ist der Aufwand
zur Erhebung der durchschnittlichen Zeit bis
zur Rechnungsbegleichung unverhältnismäßig
hoch. Zusätzlich würde eine solche Kennzahl
aufgrund der stark unterschiedlichen Lieferanten und Leistungen keine verlässliche Aussage
über unsere Zuverlässigkeit in Bezug auf Zahlungen liefern. Auf eine Ausweisung dieser
Kennzahl wird daher verzichtet. Zum Berichtszeitpunkt sind keine Gerichtsverfahren wegen
Zahlungsverzug anhängig.
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