UWS-Nachhaltigkeitsbericht-2024 10 - Flipbook - Seite 48
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Bereich Unternehmensführung G1-1, G1-2
Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen
G1-1 Unternehmenspolitik und
Unternehmenskultur
Die UWS verp昀氀ichtet sich zu verantwortungsvoller und transparenter Unternehmensführung, wobei klare Strukturen und Prozesse
zur Steuerung, Überwachung und Sicherstellung der gesetzlichen sowie ethischen Standards eine zentrale Rolle spielen. Unsere internen Richtlinien & Betriebsvereinbarungen
legen die Grundsätze unserer Geschäftsethik
fest und gelten für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner. Dazu zählen Gleichbehandlung, verantwortungsvolles Wirtschaften und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Als Unternehmen mit weniger als 70 Mitarbeitern haben
wir für die Einhaltung dieser Standards keine
spezi昀椀schen Kontrollsysteme, unser tägliches
Miteinander und der ständige enge Austausch
im Arbeitsalltag sichert das Handeln entlang
unserer gemeinsamen Werte.
Die Grundlagen unserer unternehmerischen
Verantwortung spiegeln sich u.a. in den folgenden Konzepten zur Unternehmensführung
und Unternehmenskultur:
Betriebsvereinbarung zu Compliance
und Hinweisgeberschutz
Richtlinie zur Vergabe von Bauleistungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Bauleistungen
Richtlinie zur Interessentenaufnahme
Richtlinie zur Vermietung
Betriebsanweisungen zu Arbeitssicherheit
Betriebsvereinbarungen zu Freiwilligkeitsleistungen des Arbeitgebers
Betriebsvereinbarung zu 昀氀exibler Arbeitszeit
und mobilem Arbeiten
Die Regelungen zur Korruptionsprävention
und Schutz von Hinweisgebern sind in einer
Compliance-Richtlinie in Form einer Betriebsvereinbarung festgehalten, in welcher auch
ein Compliance-Beauftragter festgelegt ist.
Darin wurden die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt. Die
Compliance-Richtline legt Verhaltensgrundsätze zu den Themen Kapitalbeteiligungen,
Geschenken & Zuwendungen, Geschäften mit
nahestehenden Personen, privaten Vertragsabschlüssen mit Lieferanten und Korruptionsbekämpfung fest. Für Hinweisgeber dient der
Compliance-Beauftragte als Ansprechperson
und wahrt die Anonymität des Hinweisgebers.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
zu Beginn des Dienstverhältnisses über die Inhalte der Compliance-Richtlinie informiert. In
Bezug auf Korruption und Bestechung sind
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Geschäftsleitung, Bautechnik, Objektbetreuung
und Hausmeister besonders gefährdet, da hier
der engste Kontakt zu Kunden (Mieterinnen
und Mietern) sowie Auftragnehmern (Handwerksbetriebe etc.) besteht. Um hier vorzubeugen bestehen Richtlinien zur Interessentenaufnahme und Vermietung sowie zur Vergabe von Bauleistungen, in welcher einerseits
klare Prozesse festgelegt sind, andererseits Befugnisse de昀椀niert und das Vier-Augen Prinzip
verankert ist.
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
Wir legen großen Wert auf eine stabile und
faire Zusammenarbeit mit unseren Auftragnehmern, um eine qualitätsvolle und ef昀椀ziente Durchführung der Projekte sicherzustellen.
Zahlungsverzug wird durch die internen Prozesse verhindert, da die Abläufe zur Prüfung
und Freigabe geregelt sind. Entsprechende
Liquidität wird durch vorausschauende Finanzplanung sichergestellt. Sollte es gehäuft
zu Zahlungsverzug kommen, werden entspre-