UWS-Nachhaltigkeitsbericht-2024 10 - Flipbook - Seite 41
Bereich Soziales S1-4
wertet. Zur Minderung dennoch bestehender,
nicht als wesentlich bewerteter oder zukünftiger negativer Auswirkungen können unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Sichtweise und Verbesserungsvorschläge in Bezug
auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung
und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte in den bereits vorhandenen Kanälen zur Kommunikation zwischen
Mitarbeitern und Management einbringen.
Dazu gehören insbesondere regelmäßige Jour
昀椀xes, jährliche Mitarbeitergespräche sowie die
Vertretung durch den Betriebsrat. Über den
Compliance Beauftragten (lt. Interner Compliance Richtlinie zur Umsetzung des HinSchG)
besteht zudem die Möglichkeit, Vorschläge
oder Hinweise anonym einzubringen. Da unser Unternehmen im Berichtsjahr lediglich 68
Mitarbeiter beschäftigt, wurden keine spezi昀椀schen Kanäle für einzelne Themen geschaffen,
sondern bestehende Kanäle werden ef昀椀zient
für mehrere Belange genutzt, um den administrativen Aufwand gering zu halten. Aus
demselben Grund bestehen keine expliziten
Verfahren oder Zuständigkeiten zur Bearbeitung von Beschwerden in Zusammenhang mit
Arbeitnehmerbelangen, sondern diese werden anlassbezogen von der Geschäftsführung
bzw. den jeweiligen Führungskräften behandelt.
Die Information über bestehende Betriebsvereinbarungen und unternehmensinterne Richtlinien erhalten alle neuen Angestellten in der
Einarbeitungszeit, somit ist sichergestellt, dass
alle über ihre Möglichkeiten zur Einbringung
ihrer Sichtweisen informiert sind. Eingebrachte
Anliegen werden auf die Agenda der jeweiligen regemäßigen Jour 昀椀xe aufgenommen und
dort behandelt. Es gibt derzeit keine expliziten Vorgehensweisen zur Überwachung der
Wirksamkeit der Kanäle. Aufgrund des Hin-
weisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der
damit intern etablierten anonymen Beschwerdemöglichkeit ist sichergestellt, dass die eigenen Arbeitskräfte vor Vergeltungsmaßnahmen
geschützt sind.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit
Betreffend Arbeitssicherheit haben wir eine
positive Auswirkung auf unsere Mitarbeiter,
indem sie mit Arbeitskleidung ausgestattet
werden, sowie zu Arbeitssicherheit und Unfallprävention geschult werden. Des Weiteren
bestehen Betriebsanweisungen zur Arbeitssicherheit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
werden durch die anhaltend geringe Anzahl
an Arbeitsunfällen (siehe ▶ S1-14) bestätigt.
Maßnahmen zur Fluktuationsminderung
Um die Fluktuation zu verringern und unsere
Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken, setzen
wir derzeit auf verschiedene Maßnahmen zur
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und
einer ausgewogenen Work-Life-Balance. Dazu
gehören 昀氀exible Arbeitszeiten mit Gleitzeitregelung, ein regelmäßiger Homeof昀椀ce-Tag
sowie Bene昀椀ts wie das Jobrad, das Jobticket
oder der kostenlose Obstkorb. Ergänzend
dazu schaffen regelmäßige Mitarbeiterveranstaltungen Raum für Austausch und Gemeinschaft. Weitere Maßnahmen zur Minderung
der Fluktuation sind zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geplant.
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