UWS-Geschaeftsbericht-24 09 - Flipbook - Seite 33
Jahresabschluss 2024 – Anhang
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird
eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
Die 昀氀üssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum
nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Nennwerte für erworbene eigene
Anteile werden gemäß § 272 Absatz 1a HGB von
dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ abgesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verp昀氀ichtungen wurden gemäß Sachverständigengutachten nach der Projected Unit Credit Methode
unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgeltund Rentenanpassungen errechnet. Die Bewertung
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln von Prof.
K. Heubeck (2018 G) und dem von der Deutschen
Bundesbank ermittelten Abzinsungssatz von 0,95 %
(Stand Dezember 2023, Restlaufzeit 4 Jahre). Rentensteigerungen wurden in Höhe von 1,50 % p.a., die
Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0 % berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit ent-
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sprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verp昀氀ichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung
erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverp昀氀ichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende
objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Für Aufbewahrungsp昀氀ichten von Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe
des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt
geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Der Teil der
Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die
nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden
Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen fünf Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanzierten Zuschüsse und Wohnrechte werden entsprechend dem jeweiligen Bindungszeitraum anteilig
ertragswirksam aufgelöst.